Allgemeine Geschäftsbedingungen


Saumur Schifffahrtsgesellschaft Saint-Nicolas (CSNSN) CSNSN-Logo - Büros: 5 rue Bonnemère 49400 Saumur - Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt. Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. - SAS mit einem Kapital von 10 € - Siret: 000 532 449 188 0 - RCS: Angers - APE 012 Z - Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: FR 9329 00 532 449 - IBAN: FR188 76 3000 4002 5000 0101 1964 

Allgemeine Verkaufsbedingungen

I. Allgemeine Bestimmungen

Mit Ausnahme besonderer Bestimmungen bedeutet jede Reservierung oder jeder Kauf einer Dienstleistung automatisch die Annahme dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen.

II. Reservierungen, Stornierungen und Boarding-Priorität

  1. Undatierte Tickets

Diese im Handel, online oder bei bestimmten Leistungsträgern erhältlichen Tickets ohne Einstiegsdatum sind die ganze Saison über gültig. Sie priorisieren das Boarding an geschäftigen Tagen nicht.

2. Tickets mit Reservierung bezahlt en ligne oder per Telefon (CB)

Passagiere mit einer bezahlten Reservierung haben Vorrang vor Passagieren mit undatierten Tickets.

Tickets mit online oder telefonisch bezahlter Reservierung können weder erstattet noch umgetauscht werden, es sei denn, die Abreise wird vom Unternehmen verschoben.

  1. Gourmetkreuzfahrten (ausgenommen Gruppenkreuzfahrten)

Für Gourmet-KreuzfahrtenReservierung ist wichtig; Dies kann per Post, E-Mail, Telefon, Internet oder in Saumur am Docks de la Loire erfolgen.

Reservierungen werden erst nach Zahlung von 100% des Betrags der Dienstleistung endgültig.

Eine nicht eingelöste Essensreservierung, sofern sie nicht 72 Stunden zuvor storniert wurde, wird zu 100% von der Saumuroise-Schifffahrtsgesellschaft Saint-Nicolas eingelöst.

Wenn diese Stornierung zwischen 72 und 24 Stunden vor dem Service erfolgt, kann eine Änderung gewährt und die Reservierung verschoben werden, abhängig von der Verfügbarkeit der Saint-Nicolas Navigation Company.

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Plätze zu vermarkten, die nicht eingelösten Reservierungen entsprechen.

  1. "Gruppen" -Kreuzfahrten mit einem Zitat

Reservierungen werden erst nach Zahlung von 50% des Betrags der Leistung als Anzahlung endgültig.

Die genaue Anzahl der Passagiere muss spätestens 3 Tage vor dem Datum der Kreuzfahrt mitgeteilt werden.

Bei Stornierungen, die mehr als 20 Tage vor dem geplanten Termin erfolgen, wird kein Abzug vorgenommen.

Bei Stornierungen, die weniger als 20 Tage vor dem geplanten Termin erfolgen, werden 25% des Leistungspreises abgezogen.

Bei Stornierungen, die weniger als 72 Stunden vor dem Service erfolgen, werden 50% des Service-Preises abgezogen.

Die Stornierung am Tag der Leistung führt zu einem Abzug von 100% des Leistungspreises.

Der Restbetrag für Kreuzfahrten muss beim Einsteigen oder nach Erhalt der Rechnung beglichen werden.

III. Preise

Die Servicetarife werden am 1. November eines jeden Jahres überarbeitet.

IV. Kreuzfahrtbestimmungen

1) Pflichten der Saint-Nicolas Saumuroise Navigation Company:

Die Saint-Nicolas Saumuroise Navigation Company wird alles in ihrer Macht stehende tun, um einen reibungslosen Ablauf der Kreuzfahrt unter den zum Zeitpunkt der Buchung festgelegten Bedingungen zu gewährleisten. In keinem Fall kann die Saumuroise-Schifffahrtsgesellschaft Saint-Nicolas für Änderungen, Zeitpläne oder die Dauer einer Kreuzfahrt aufgrund höherer Gewalt oder Fortune de l'eau “oder aufgrund von Anweisungen der Schifffahrtsbehörden oder bei einem Bootswechsel. Falls erforderlich, kann die Reiseroute ohne Vorankündigung geändert werden.

2) Pflichten der Kunden-Passagiere:

Die gesamte Passagiergruppe muss spätestens 15 Minuten vor der geplanten Abflugzeit am Abflugort eintreffen. Wenn der Passagier oder die Passagiergruppe nach dem Ablegen des Bootes ankommt, kann er keine Rückerstattung oder Entschädigung verlangen.

Bei privaten Kreuzfahrten behält sich die Saumuroise-Schifffahrtsgesellschaft Saint-Nicolas das Recht vor, die Kreuzfahrt um eine Zeit zu kürzen, die der Verspätung des Kunden beim Einsteigen mit den entsprechenden Auswirkungen auf den Service entspricht.

Ab dem Zeitpunkt der Aufforderung zum Einsteigen muss jeder Passagier die Anweisungen der Besatzung des Bootes im Interesse einer sicheren Navigation und Ordnung an Bord unverzüglich und strikt befolgen. Passagiere können nur zu der im Vertrag festgelegten Zeit einsteigen.

Kein Tier oder Material, das sich für Passagiere oder Personal als gefährlich erweisen könnte, darf auf dem Boot gelassen werden.

Die Compagnie Saumuroise de Navigation Saint-Nicolas lehnt jede Haftung bei Diebstahl oder Beschädigung von Kleidung, Handgepäck, Ausrüstung (Kameras, Mobiltelefone usw.) von Kunden auf dem Ponton oder auf Booten oder ab noch zu ihren Fahrzeugen auf dem Parkplatz geparkt.

V. Haftpflichtversicherung:

Da die Loire ein wilder Fluss bleibt, behält sich die Compagnie saumuroise de navigation Saint-Nicolas das Recht vor, zu beurteilen, ob der Fluss schiffbar ist oder nicht. Kreuzfahrten können jederzeit ab der Reservierung storniert oder geändert werden, einschließlich des geplanten Abreisetages oder bei schlechtem Wetter, das die Sicherheit der beförderten Personen gefährden könnte. Die Compagnie Saumuroise de Navigation Saint-Nicolas lehnt jede Verantwortung für die Folgen der Nichteinhaltung dieser AGB und der allgemeinen und spezifischen Polizeivorschriften durch die Passagiere ab.

Die Compagnie Saumuroise de navigation Saint-Nicolas kann nicht für Schäden an Passagieren während der Kreuzfahrt verantwortlich gemacht werden, wenn diese durch eine der folgenden Ursachen verursacht wurden: plötzliche Überschwemmung, Gewitter, Kollision mit einem anderen verantwortlichen Schiff, auch nur teilweise, des Unfalls und jeglicher anderes unvorhersehbares Ereignis.

Die Compagnie Saumuroise de Navigation Saint-Nicolas lehnt jede Haftung ab, wenn Gegenstände verloren gehen oder herunterfallen oder wenn die Kleidung, das Handgepäck oder die Ausrüstung des Kunden beschädigt werden.

VI. Schutz personenbezogener Daten

Die Saint-Nicolas Saumuroise Navigation Company verzichtet auf die Weitergabe oder Weitergabe der personenbezogenen Daten ihrer Fahrgäste, die sie im Rahmen der Erbringung ihrer Dienstleistungen erlangt hat. Sie ist bestrebt, sie in Zusammenarbeit mit ihren Dienstleistern besonders zu schützen, ohne die gute Qualität der Dienste zu beeinträchtigen.